Energieeffizient Bauen!

Das Förderprodukt setzt einen Teil der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ des BMWi um und unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen
in Deutschland durch attraktive Investitionszuschüsse aus Mitteln des BMWi.

IM NEUBAU GIBT ES FOLGENDE FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Gefördert werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses für Neubauten erreichen.

Folgende Standards werden gefördert:

  • Effizienzhaus 55, 55 Erneuerbare Energien (EE) oder 55 Nachhaltigkeit (NH)
  • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
  • Effizienzhaus 40 Plus

Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, dass die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ bestätigt. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.

Beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzhäusern sowie bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzhaus-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzhaus-Stufe sanierten Bestandsgebäuden werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Im Fall des Erreichens einer „Effizienzhaus EE“-Klasse, einer „Effizienzhaus NH“-Klasse oder einem „Effizienzhaus 40 Plus“-Klasse steigt die Höchstgrenze auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Zuschuss sowie Kredit:

  • Effizienzhaus 55 (15% Tilgungszuschuss)
  • Effizienzhaus 55 EE oder NH (17,5% Tilgungszuschuss)
  • Effizienzhaus 40 (20 % Tilgungszuschuss)
  • Effizienzhaus 40 EE oder NH (22,5% Tilgungszuschuss)
  • Effizienzhaus 40 plus (25% Tilgungszuschuss)

Bei Erreichen einer Effizienzhaus EE- Klasse erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert um zusätzliche 2,5%. Bei der Effizienzhaus 40 Plus Klasse erhöht sich der Fördersatz nicht weiter.

Energetische Fachplanung/ Baubegleitung:

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden bis zu 10.000 Euro pro Vorhaben bezuschusst. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die diesbezügliche Höchstgrenze förderfähiger Kosten 4 000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Vorhaben.

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