- Effizienzhaus 55, 55 Erneuerbare Energien (EE) oder 55 Nachhaltigkeit (NH)
- Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
- Effizienzhaus 40 Plus
Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, dass die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ bestätigt. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
Beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzhäusern sowie bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzhaus-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzhaus-Stufe sanierten Bestandsgebäuden werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Im Fall des Erreichens einer „Effizienzhaus EE“-Klasse, einer „Effizienzhaus NH“-Klasse oder einem „Effizienzhaus 40 Plus“-Klasse steigt die Höchstgrenze auf 150.000 Euro pro Wohneinheit.